Für den Besuch der Grundschule gilt der Schulbezirk, in welchem das Kind wohnt. In begründeten Fällen kann das Kind auch eine Schule außerhalb dieses Schulbezirkes besuchen. Dieser Schulbezirkswechsel wird bei der zuständigen Schule (abgebende Schule) gestellt. Die Entscheidung trifft nach Durchsicht der Nachweise, die den Wechsel begründen, das Staatliche Schulamt in Pforzheim.
Hier finden Sie den Antrag:
Schulbezirkswechsel (pdf) und die dazugehörigen Datenschutzhinweise (pdf)